Init Seven AG

Gesperrte Website gemäss Gericht im Kanton Vaud

02. Mai 2003: Der Rekurs der Internet Service Provider wird gutgeheissen.
Medienmitteilung der SwiNOG vom 02. Mai 2003

Damit sind die betroffenen Websites wieder ohne Sperrung erreichbar:
appel-au-peuple.org
swiss-corruption.com



Sie haben die Website www.swiss-corruption.com oder www.appel-au-peuple.org aufgerufen.

Eine Untersuchungsrichterin des Kanton Vaud, Schweiz hat verfügt, dass diese Websites durch Schweizer Zugangsprovider gesperrt werden muss. Die Init Seven AG, die nicht Hosting Provider der fraglichen Websites ist, hat zwar die Sperrung in den DNS Servern vorgenommen, gleichzeitig jedoch Rekurs beim zustaendigen Gericht eingelegt. Die Sperrung erfolgte, weil derzeit nicht klar ist, ob ein Rekurs aufschiebende Wirkung gegen die Verfügung erwirkt. Bei Unterlassung droht Busse bis CHF 5'000.00 oder Haft bis zu 3 Monaten.

Die Init Seven AG erachtet die Sperrung als ein absolut untaugliches Mittel, das dem Medium Internet nicht gerecht wird. Ebenso ist eine derartige Verfügung demokratisch wie rechtsstaatlich höchst bedenklich. Zur Begründung verweisen wir auf die gemeinsame Pressemitteilung der SIUG und SwiNOG, an der die Init Seven AG mitgearbeitet hat.

Die zu sperrenden Inhalte sind bereits anderswo auf dem Internet auffindbar, bevor die Frist zur Sperrung abgelaufen ist. appel-au-peuple.org wurde nach  verschoben, www.swiss-corruption.com nach . Ausserdem gibt es weltweit viele anonyme -Services und -Services, die eine problemlose Umgehung der Sperrung ermöglichen. Dies beweist, dass eine verfügte Sperrung ein untaugliches Mittel ist.

Die Init Seven AG stellt hiermit klar, dass sie den Inhalten auf den besagten Websites weder zustimmt noch ablehnend gegenüber steht.

Ausserdem verweisen wir auf das Archiv der SwiNOG Mailingliste, wo der Fall eingehend diskutiert wurde.

17. Dezember 2002, Init Seven AG
Anlässlich einer Anhörung in Lausanne am 27. Januar hat Fredy Künzler, CEO der Init Seven AG der zuständigen Untersuchungsrichterin nochmals unsere Haltung in der genannten Sache dargelegt. Selbstverständlich halten wir an unserer Sicht der Dinge fest. Um jedoch einem allfälligen Straf- oder Zivilverfahren zu entgehen, haben wir die neuen URL's der fraglichen Websites eingeschwärzt.

Wir hoffen, dass bald Rechtssicherheit besteht in diesem und ähnlichen Fällen. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es nicht die Aufgabe von Internet Service Provider ist, 'Internet Polizei' zu spielen und glauben, dass die Nutzerinnen und Nutzer, also unsere Kunden, mündig genug sind, über die Glaubwürdigkeit von Inhalten im Internet zu urteilen.

Zürich, 04. Februar 2003