Medienmitteilung der SwiNOG vom 2. Mai 2003 (im Web unter http://vaud.init7.net/swinog_medienmitteilung_20030502.txt) Gutheissung des Rekurs der Schweizer Internet Service Provider gegen Sperrverfügung Im Dezember 2002 wurden durch eine Waadtländer Untersuchungsrichterin Sperrverfügungen erlassen. Die meisten Internet Service Provider der Schweiz wurden aufgefordert, mittels gefälschten DNS Einträgen den Zugang zu den Websites http://www.appel-au-peuple.org/ und http://www.swiss-corruption.com/ zu verwehren. Die genannten Websites sollen angeblich ehrverletzende Inhalte enthalten (vgl. Medienmitteilung von SIUG und SwiNOG vom 13. Dezember 2002: http://www.siug.ch/presse/Presse.20021213.txt) Die meisten Internet Service Provider haben zwar widerwillig technische Behinderungen - soweit überhaupt möglich - eingebaut, gleichzeitig beim zuständigen Gericht in Lausanne rekurriert. Dieses Gericht hat nun im Sinne der Rekurrierenden entschieden und verfügte, dass die Sperrverfügung mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig war. Das Dossier wurde deshalb an die Untersuchungsrichterin zurückgewiesen. Die SwiNOG begrüsst den Entscheid ausdrücklich und ist froh, dass die verfassungsmässig garantierte Informationsfreiheit (Art. 16 Abs. 3 BV: http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html) auch im Internet seine Gültigkeit hat. Orignaltext des Entscheides des Waadtländer Gerichtes: http://www.nrg4u.com/abuse/canton-de-vaud-tribunal-daccusation.pdf Rückfragen: SwiNOG, Fredy Künzler, Init Seven AG, Tel. 079 222 2600 Weitere Informationen zur Swiss Network Operators Group (SwiNOG): Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ist eine informelle Gruppe von Leuten, die sich mit technischen und betrieblichen Aspekten des Schweizer Internets befassen. Technische MitarbeiterInnen der meisten Internet Service Provider der Schweiz beteiligen sich an der Diskussion auf einer Mailingliste sowie an jaehrlich zwei Treffen. Die Haltung dieser Pressemitteilung wird von der Mehrheit der an SwiNOG partizipierenden Leute geteilt, muss aber nicht zwingend der Meinung der jeweiligen ArbeitgeberInnen entsprechen. http://www.swinog.ch/